Wir bitten Sie um Unterstützung bei unseren Hygienemaßnahmen!
Das Betreten unserer Getränkemärkte ist aufgrund von behördlichen Allgemeinverfügungen seit dem 16.12.2020 nur noch mit Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gestattet, die Maskenpflicht gilt auch vor unseren Märkten und auf dem Parkplatz.
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