Dazu haben wir die bisherige FRISTO GETRÄNKEMARKT GmbH in eine europäische Gesellschaft ( „Societas Europaea“ - SE) umgewandelt. Die FRISTO SE ist im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in alle Rechte und Pflichten der bisherigen GmbH eingetreten.
Die Umwandlung war uns möglich, nachdem wir mit unserer österreichischen Tochtergesellschaft die Voraussetzungen der Mehrstaatlichkeit erfüllen.
Wir haben uns dabei für das dualistische Leitungsmodell einer SE mit den Organen Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand entschieden. Die beiden Aktionäre der FRISTO SE sind mit einer Beteiligungsquote von 51 % Herr Andreas Brügel und mit einer Beteiligungsquote von 49 % die FRISTO Stiftung. Dem dreiköpfigen Aufsichtsrat steht Herr Andreas Brügel vor, als alleiniger Vorstand wurde Herr Dennis Roth berufen, so dass die Kontinuität in der Unternehmensstrategie und -führung gewährleistet ist.
Wir sind überzeugt, mit einer modernen europäischen Rechtsform die Grundlagen für weiteres Wachstum und durch eine klare Trennung von Aufsicht und Unternehmensleitung die Voraussetzungen einer langfristigen Absicherung des Unternehmens geschaffen zu haben, die mit der Gründung der FRISTO Stiftung im Jahr 2020 begann.