Getränkelexikon: Wein & Sekt

Die Spezifika der Rebsorten, die regional-klimatischen Bedingungen und die Beschaffenheit der Böden bestimmen den Charakter eines Weines. Zusätzlich definiert sich durch den Restzucker- und Säuregehalt der Geschmack. Daher führt unser Fristo Sortiment eine umfassende Auswahl von Wein-Anbaugebieten aus aller Welt. Grundsätzliche Informationen über die Weine lassen sich an den Geschmacksangaben und Qualitätsbezeichnungen ablesen. Sie geben Auskunft über die Herkunft, den Anbau sowie die Weinqualität und machen auch Gelegenheits-Weintrinker zu echten Weinkennern.

Geschmacksangaben bei Wein und Sekt

Ob Weine trocken, halbtrocken, lieblich oder süß sind bestimmen der Restzucker- und Säuregehalt. Der Restzucker gibt den Anteil an Zucker an, der nach der Gärung im Wein noch vorhanden ist. Die Weinsäure bezeichnet die organische Säure, die sowohl im Traubensaft aber auch im Saft anderer Früchte vorkommt und in Wasser und Alkohol gut löslich ist. Gelegentlich bildet die Weinsäure Salze, die aus dem Wein ausfallen und sich als Weinstein am Flaschenboden sammeln. Sowohl der Restzucker als auch der Säuregehalt sind mit maximal zulässigen Werten mit der Angabe g/l gesetzlich geregelt und bestimmen je nach Gehalt die Zuordnung in die Kategorien Trocken, Halbtrocken, Lieblich und Süß.

Trocken

Trockene Weine und Sekte zeichnen sich durch einen niederen Restzuckergehalt aus und dürfen nur dann als solche gekennzeichnet sein, wenn sie einen Restzuckergehalt von höchstens 4 g/l (bei Wein für Diabetiker geeignet) oder höchstens 9 g/l aufweist. Der Gesamtsäuregehalt darf dabei nicht mehr als 2 g/l unter dem Restzuckergehalt liegen. Als Berechnungsformel für die Obergrenze der zulässigen Restsüße gilt: Säure +2 g/l bis zur Höchstgrenze von 9 g/l.

Halbtrocken

Die Bezeichnung "Halbtrocken" tragen Weine und Sekte, bei denen der Restzuckergehalt den für "Trocken" festgelegten Höchstwert übersteigt. Der Restzuckergehalt liegt dann um nicht mehr als 10 g/l höher als der Gesamtsäuregehalt und darf nicht größer als 18 g/l sein.

Lieblich

Die Geschmacksangabe "Lieblich" steht für einen Restzuckergehalt, der im Wein und Sekt bei über 18 g/l liegt und höchstens 45 g/l beträgt.

Süß

Süße Weine und Sekte werden als solche bezeichnet, wenn der Restzuckergehalt über 45 g/l liegt.

Internationale Qualitätsbezeichnungen

Deutschland

Landwein
Die Landschaft, aus der die Trauben stammen, muss auf dem Etikett angegeben werden, z. B. Pfälzer Landwein, Badischer Landwein, etc.

Q.b.A
Q.b.A steht für „Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete“. Er darf nur aus diesen bestimmten Anbaugebieten kommen und muss eine amtliche Prüfungsnummer erhalten.

Italien

Vino da Tavola (VdT)
Tafelwein.
Überwiegend einfache Weine.

Indicazione Geografica Tipica (IGT)
Der typische Gebietswein muss aus einem festgelegten Gebiet kommen und aus zugelassenen Rebsorten sein. Zudem muss er bestimmte qualitative Kriterien erfüllen.

Denominazione di Origine Controllata (DOC)
Die kontrollierte Herkunftsbezeichnung entspricht dem deutschen QbA. Für jeden DOC-Wein sind amtlich festgelegt: das Anbaugebiet, die Rebsorten, der maximale Hektarertrag, die maximale Mostausbeute, Produktionsmethoden, der Mindestalkoholgehalt, die typischen Farb-, Geruchs- und Geschmacksmerkmale.

Denominazione di Origine Controllata e Garantita (DOCG)
Die kontrollierte und garantierte Herkunftsbezeichnung DOCG ist ein Prädikat für Weine höchster Qualität. Die Anforderungen an Anbau und Herstellung sind gegenüber den DOC-Weinen verschärft und werden durch eine staatliche Kommission überprüft und garantiert.

Classico
Den Zusatz „Classico“ dürfen nur die Weine tragen, die aus dem Gebiet mit den besten Anbauvoraussetzungen kommen.

Superiore
Der Zusatz „Superiore“ wird in einigen DOC-Bestimmungen für Weine aus ausgesuchtem Lesegut  (mit höherem Alkoholgehalt als für DOC-Weine erforderlich) und mit einer vorgeschriebenen Mindestreifezeit vorgesehen.

Riserva
Der Zusatz „Riserva“ gibt Auskunft über die Dauer des Anbaus. In einigen DOC- und DOCG-Bestimmungen steht er als Zusatz für Weine, die deutlich länger ausgebaut wurden als für Jahrgangsweine erforderlich (meist 1 Jahr länger).

Frankreich

Vin de Table (VdT)
Tafelwein. Die Bezeichnung steht für Tischwein, der nicht Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete ist.

Vin de Pays (VdP)
Landwein mit gehobener Qualität. Er trägt eine geografische Angabe und entspricht bestimmten Produktionsbedingungen.

Appellation Controlée (AC)
Ranghöchste Qualitätskategorie. Ein Prädikat für kontrollierte Herkunftsbezeichnung und bestimmte Bedingungen: genehmigte Traubenarten mit festgelegtem Reifegrad, genehmigter Maximalertrag pro Hektar, bestimmtes Anbau- und Weingewinnungsverfahren.

Appellation d'Origine Controlée (AOC)
Qualitätswein aus kontrollierten Anbaugebieten, dessen Produktion sorgfältig überprüft wird.

Superieur
Der Zusatz „Superieur“ steht bei manchen Anbaugebieten für den gesetzlich geregelten Bestandteil der kontrollierten Herkunftsbezeichnung, z.B. Bordeaux Superieur.

Villages
Bestandteil verschiedener kontrollierter Herkunftsbezeichnungen mehrerer Weinbaugemeinden, die Weine höherer Qualität erzeugen, z.B. Beaujolais Villages.

Spanien

Denominacion de Origen (DO)
Die in der spanischen DO enthaltenen Regelungen entsprechen denen der italienischen DOC.

Denominacion de Origen Calificada (DOC)
Höchste Qualitätsstufe, vergeben an Weine aus herausragenden Anbaugebieten, deren Produktion besonders sorgfältig kontrolliert wird.

Vino de Crianza
Der Wein wurde in Eichenfässern ausgebaut.

Reserva
Prädikat für Weine, die mindestens 3 Jahre ausgebaut sind, davon 1 Jahr im Fass.

Gran Reserva
Prädikat für Weine, die mindestens 5 Jahre ausgebaut sind, davon 2 Jahre im Fass.

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